Peugeot 208

Mit seinen exklusiven Karosseriefarben, den sportlichen Extras und seiner vollumfänglichen Ausstattung überzeugt der PEUGEOT 208 als Kleinwagen, der ganz groß herauskommt. Für mehr Komfort und Sicherheit sorgen modernste Assistenzsysteme wie Active City Brake, Rückfahrkamera und Park Assist. Ein weiteres Plus: Seine gleichermaßen sparsamen und leistungsstarken Motoren. Sie haben bei diesem Stadtauto die Möglichkeit, zwischen einem Benzin-, Diesel- oder Elektromotor zu wählen.

Die vollelektrische Variante PEUGEOT e-208 ist ist gestartet, und Sie profitieren von der Innovationsprämie in Höhe von 9.000 Euro¹.

Kraftstoffverbrauch nach WLTP für alle verfügbaren Motoren (Benzin), kombiniert: 3,7 l/100 km. CO2-Emission kombiniert: 85 g/km. CO2-Effizienzklasse: A.*

PEUGEOT e-208 Elektromotor 136, 100 kW (136 PS): Reichweite in km: bis zu 340*; Stromverbrauch (kombiniert) in kWh/100 km: bis zu 17,6*; CO2-Emissionen (kombiniert) in g/km: 0

1 Die Innovationsprämie für den PEUGEOT e-208 wird gewährt bei Kauf oder Leasing und beträgt insgesamt 9.000 €. Sie wird in Höhe von 3.000 € von PEUGEOT direkt bei Erwerb und auf Antrag in Höhe von 6.000 € vom Bund gewährt. Voraussetzung sind eine Erstzulassung im Inland und eine Mindesthaltedauer von 6 Monaten. Den staatlichen Umweltbonus können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragen. Die Durchführung des Verfahrens sowie die Auszahlung des staatlichen Umweltbonus erfolgt nach Bewilligung durch das BAFA. Auf die Dauer des Verwaltungsverfahrens hat PEUGEOT keinen Einfluss. Details finden Sie hier. Detaillierte Informationen zum erhöhten Umweltbonus finden Sie hier. Das Angebot ist gültig für Privatkunden bei Vertragsabschluss bis 30.09.2020. Nur solange der Vorrat reicht. Über alle Detailbedingungen informieren wir Sie gerne.

* Die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach der neu eingeführten „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Aufgrund der realistischeren Prüfbedingungen fallen diese häufig höher aus als die nach NEFZ gemessenen Werte. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden hier die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen. Bei den Werten sind mögliche Unterschiede, bedingt durch Fahrweise, Straßenverhältnisse, Ausstattung, Optionen oder Reifentyp, nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass für die Bemessung von Steuern und ggf. anderen fahrzeugbezogenen Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner, um die individuellen CO2-Emissionen nach WLTP für Ihr Fahrzeug zu erfahren, die für Ihre Kfz-Steuer herangezogen werden.