Stromverbrauch Kia e-Soul 64-kWh-Batterie/39,2-kWh-Batterie (Strom, Reduktionsgetriebe), 150/100 kW (204/136 PS), in kWh/100 km: 15,7/15,6. CO2-Emission: kombiniert 0 g/km.
Stromverbrauch Kia e-Niro 64-kWh-Batterie/39,2-kWh-Batterie (Strom, Reduktionsgetriebe), 150/100 kW (204/136 PS), in kWh/100 km: 15,9/15,3. CO2-Emission: kombiniert 0 g/km.
Kia Ceed Sportswagon PHEV 1.6 GDI (Benzin/Strom, Doppelkupplungsgetriebe), 104 kW (141 PS): Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,3; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 11,3. CO2-Emission: kombiniert 30 g/km.
Kia XCeed PHEV 1.6 GDI (Benzin/Strom, Doppelkupplungsgetriebe), 104 kW (141 PS): Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,3; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 11,0. CO2-Emission: kombiniert 31 g/km.
Kia Sorento PHEV 1.6 T-GDI AWD (Benzin/Strom, Automatik), 195 kW (265 PS): Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 2,6; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 20,5. CO2-Emission: kombiniert 44 g/km.
* Max. 150.000 km Fahrzeug-Garantie. Abweichungen gemäß den gültigen Garantiebedingungen, u. a. bei Batterie, Lack und Ausstattung. Einzelheiten unter www.kia.com/de/garantie
Die Hochvolt-Lithium-Ionen-Batterieeinheiten in den Elektrofahrzeugen (EV), Hybrid-Elektrofahrzeugen (HEV) und Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeugen (PHEV) von Kia sind auf eine lange Lebensdauer ausgelegt. Für diese Batterien gilt die KIA-Garantie für eine Dauer von 7 Jahren ab der Erstzulassung oder 150.000 km Laufleistung, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Niedervoltbatterien (48 V und 12 V) in Mild-Hybrid-Elektrofahrzeugen (MHEV) gilt die KIA-Garantie für eine Dauer von 2 Jahren ab der Erstzulassung, unabhängig von der Kilometerleistung. Ausschließlich bei EV-Fahrzeugen garantiert Kia eine Batteriekapazität von 65 %. Die Kapazitätsminderung der Batterie in PHEV-, HEV- und MHEV-Fahrzeugen ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Um einer möglichen Kapazitätsminderung entgegenzuwirken, lesen Sie die Betriebsanleitung. Weitere Informationen zur Kia-Garantie finden Sie unter www.kia.com/de/garantie
1 Die Innovationsprämie beläuft sich auf € 9.000 bzw. € 6.750 und wird in Höhe eines Betrags von € 6.000 bzw. € 4.500 als staatlicher Zuschuss und in Höhe von weiteren € 3.000 bzw. € 2.250 als Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises gewährt. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der Innovationsprämie wird durch die auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Innovationsprämie, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2021. Die Auszahlung des staatlichen Zuschusses erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Herstelleranteil von 3.000 EUR bzw. 2.250 EUR ist bereits in dem ausgewiesenen Endpreis berücksichtigt.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2 -Emission neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2 -Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth- Straße 1, 73760 Ostfildern (www.dat.de), unentgeltlich erhältlich ist.
Abbildung zeigt kostenpflichtige Sonderausstattung.