Peugeot 408

Mit dem neuen PEUGEOT 408 wird Design nun noch einmal auf eine andere Stufe gehoben. Kennzeichnend ist die Fastback-Silhouette mit scharfen Linien. Ein Kofferraumvolumen von 536 Litern, das sich mit umgeklappten Rücksitzlehnen sogar auf 1611 Liter vergrößern lässt, und 1,88 Meter Kniefreiheit in der zweiten Reihe unterstreichen den großzügigen und geräumigen Charakter.

Für Sicherheit und komfortables Fahren sorgen die 30 Fahrerassistenzsysteme. Je nach Variante kommen Sie so in den Genuss von adaptivem Geschwindigkeitsregler oder Toter-Winkel-Assistent. Damit die Assistenzsysteme problemlos funktionieren, stehen sechs Kameras und neun Radargeräte zur Verfügung.

Was die Motorisierung anbetrifft, haben Sie die Qual der Wahl: Die Produktpalette umfasst ab Anfang 2023 zwei aufladbare Plug-in-Hybrid-Versionen mit 180 und 225 PS und ein Modell mit Verbrennungsmotor (130 PS), jeweils ausgestattet mit einem Achtgang-Automatikgetriebe. Einige Monate später soll auch noch ein vollelektrischer PEUGEOT 408 auf den Markt kommen. Die Bestellungen für die Hybrid- und Verbrennermodelle nehmen wir gerne ab Mitte Oktober von Ihnen entgegen!

Kraftstoffverbrauch nach WLTP für alle verfügbaren Motoren: gewichtet, kombiniert: 1,6 – 1,2 l/100 km. Stromverbrauch gewichtet, kombiniert in kWh/100 km: 14,6; Elektrische Reichweite (kombiniert) in km: 63; CO2-Emissionen gewichtet, kombiniert in g/km: 27*

* Die Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden nach der neu eingeführten „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Aufgrund der realistischeren Prüfbedingungen fallen diese häufig höher aus als die nach NEFZ gemessenen Werte. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden hier die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen. Bei den Werten sind mögliche Unterschiede, bedingt durch Fahrweise, Straßenverhältnisse, Ausstattung, Optionen oder Reifentyp, nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass für die Bemessung von Steuern und ggf. anderen fahrzeugbezogenen Abgaben seit dem 1. September 2018 die nach WLTP ermittelten Werte als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Daher können für die Bemessung solcher Steuern und Abgaben andere Werte als die hier angegebenen gelten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Vertragspartner, um die individuellen CO2-Emissionen nach WLTP für Ihr Fahrzeug zu erfahren, die für Ihre Kfz-Steuer herangezogen werden.