Elektroauto-Kaufprämie 2026 – Informationen zur Förderung
E-Mobilitätsförderung 2026: Sichern Sie sich Ihre Prämie bei Auto Schunke
Der Umstieg auf Elektromobilität ist 2026 attraktiver denn je. Durch die aktuelle staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge sparen Sie beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens bares Geld. Wir von Schunke zeigen Ihnen, wie Sie die maximale Prämie von bis zu 6.000 € erhalten und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.
Wer hat Anspruch auf die neue E-Auto Förderung?
Die Förderung für klimafreundliches Fahren richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland. Um die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugwechsels zu maximieren, gelten folgende Einkommensgrenzen:
- Basis-Voraussetzung: Ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 € pro Jahr.
- Bonus für Familien: Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 € pro Kind (für bis zu zwei Kinder).
Die Förderhöhe im Überblick
Die Höhe der staatlichen Prämie ist gestaffelt und orientiert sich an Ihrem Haushaltseinkommen:
| Haushaltseinkommen (p.a.) |
Staatliche Förderung
|
| bis 45.000 € | 5.000€ |
| bis 60.000 € | 4.000€ |
| bis 80.000 € | 3.000€ |
Zusätzlicher Kinderbonus: Unabhängig von der Basisförderung erhalten berechtigte Haushalte 500 € zusätzlich pro Kind (max. 1.000 €). In der Spitze profitieren Sie also von einer Gesamtförderung von 6.000 €.
Welche Elektrofahrzeuge werden gefördert?
Damit Ihr neues Fahrzeug förderfähig ist, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Fahrzeugklasse: PKW der EU-Klasse M1.
- Antrieb: Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) oder Plug-in-Hybride (PHEV).
- Status: Es muss sich um ein Neufahrzeug mit Erstzulassung in Deutschland handeln.
- Haltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten werden (beim Kauf sowie beim Leasing).
Gut zu wissen: Der Antrag auf die Prämie muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden.
Zeitplan und Verfügbarkeit
Die E-Mobilitätsförderung gilt rückwirkend für alle Zulassungen ab dem 01.01.2026. Die Maßnahme endet, sobald die bereitgestellten Fördermittel erschöpft sind, spätestens jedoch am 31.12.2028. Da kein Rechtsanspruch besteht, empfehlen wir eine frühzeitige Planung Ihres Fahrzeugwechsels.
Weitere Details finden Sie unter www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung.
Jetzt bei Auto Schunke beraten lassen!
Möchten Sie wissen, ob Sie förderberechtigt sind? Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die geplanten Förderungsvoraussetzungen und finden das passende E-Auto oder den idealen Plug-in-Hybriden für Ihre Bedürfnisse.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung – persönlich vor Ort oder telefonisch!
*Hinweis: Die genauen Voraussetzungen und die Verfügbarkeit der staatlichen Förderungen hängen von den jeweils gültigen Richtlinien ab. Eine Einzelfallprüfung ist erforderlich.









